
Sind Knochenbrüche durch die Röntgenuntersuchung diagnostiziert worden, bedarf es sofortiger Behandlung. Diese kann auf unterschiedliche Weise geschehen, aber verfolgt immer die gleichen drei Prinzipien: Reposition, Retention und Rehabilitation.
Die Reposition bezeichnet das „Zurechtrücken“ des gebrochenen Knochens in die Normalstellung. Dies kann durch Drücken und Ziehen oder operativ (Osteosynthese) geschehen. Beide Möglichkeiten werden unter Betäubung bzw. Narkose durchgeführt.
Bei der Osteosynthese handelt es sich um die operative Behandlung von Knochenbrüchen, bei der die betroffenen Knochen mittels Implantaten aus Metall in einer möglichst normalen Stellung fixiert werden. Bei sehr einfachen und unkomplizierten Frakturen bediente man sich früher gern eines Gipsverbandes. Dieser hatte jedoch den Nachteil, dass sich durch die lange Schonzeit der Extremitäten ein Muskel- oder Knochenabbau zeigte. Aus diesem Grund wird heutzutage die operative Behandlung vorgezogen.
Bei der Retention handelt es sich um die Immobilisation des Bruches, also das Ruhigstellen. Kommt es nicht zu einer Ruhigstellung der Fraktur, kann es zu so genannten Pseudarthrose kommen. Wachsen bei der Heilung einer Knochenfraktur die Teile mangels Behandlung bzw. Ruhigstellung nicht oder sehr schwer wieder zusammen, wird ein so genanntes Falschgelenk ausgebildet. Der medizinische Fachausdruck für diese Ausbildung lautet Pseudarthrose. Aber auch weitere Faktoren, die schlecht zu beeinflussen sind, können eine ordentliche Heilung einer Fraktur behindern. Dazu zählen beispielsweise eine unzureichende Blutversorgung, ein Infekt oder auch systematische Erkrankungen wie Diabetes.
Anschließend an die Retention folgt die Rehabilitation. Das bedeutet, dass die Beweglichkeit und die Funktion wieder hergestellt werden. Dies erfolgt ausschließlich unter der Aufsicht eines Therapeuten. Durch spezielle Gymnastik mit dem Patienten sorgt er dafür, dass die Muskeln wieder aufgebaut werden und die Beweglichkeit in vollem Maße wieder hergestellt wird.